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ORTSEINGANGSTAFELN

Bitte füllen Sie unseren Antrag aus und lesen Sie sich die Bedingungen zur Nutzung der Winnender Ortseingangstafeln durch. Mit Absenden des Formulars erklären Sie sich damit einverstanden.

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  • Alle Winnender Vereine und städtische Institutionen dürfen die Tafeln zur Bewerbung ihrer Veranstaltungen nutzen

  • Bitte füllen Sie unseren Antrag aus. Mit Ausfüllen und Absenden erklären Sie sich mit unseren Nutzungsbedingungen einverstanden. Sie erhalten nach Prüfung der agefragten und verfügbaren Zeiträume eine Bestätigung per Mail

  • Die Standorte sehen Sie auf unserer Karte

    1. Ortseingang Waiblingen -> Winnenden (Industriegebiet Linsenhalde / Autohaus Lorinser). Breitengrad: 48.871369, Längengrad: 9.385325  (48°52'16.9"N 9°23'07.2"E)

    2. Ortseingang Hanweiler -> Winnenden (vor Bamboolounge u. Wunnebad)
    Breitengrad: 48.865306, Längengrad: 9.397611  (48°51'55.1"N 9°23'51.4"E)

    3. Ortseingang Breuningsweiler -> Winnenden (Breuningsweiler / oberhalb Hermann-Schwab-Halle) Nähe neue Kelter/Mülldeponie.
    Breitengrad: 48.866827, Längengrad: 9.402206 (48°52'00.6"N 9°24'07.9"E)

    4. Ortseingang Birkmannsweiler -> Winnenden (Schorndorfer Str. / gegenüber Parkbucht)
    Breitengrad: 48.871527, Längengrad: 9.413299  (48°52'17.5"N 9°24'47.9"E)

    5. Ortseingang Hertmannsweiler -> Winnenden (gegenüber Garten-Baumschule Wöhrle, Backnanger Str.)
    Breitengrad: 48.880518, Längengrad: 9.404847 (48°52'49.9"N 9°24'17.5"E)

    6. Unterhalb des Bahnhofes, Schwaikheimer Str. (Karl-Krämer-Str. Kreuzung Palmerstr./Brückenstr.)
    Breitengrad: 48.882601, Längengrad: 9.395804 (48°52'57.4"N 9°23'44.9"E)

    7. Ortseingang Leutenbach -> Winnenden (Leutenbacher Str. - Alfred-Kärcher-Str. - Winnender Str.)
    Breitengrad: 48.877979, Längengrad: 9.390413  (48°52'40.7"N 9°23'25.5"E)

  • Es gibt insgesamt sieben Standorte, die jeweils einseitig mit Bannern belegt werden können. Belegt werden kann die Seite, auf der der Wochenmarkt zu sehen ist.

  • Es entstehen keine Gebühren für die Nutzung der Ortseingangstafeln von Seiten der Stadtverwaltung. Die Produktion der Banner, sowie die Auf- und Abhängung muss allerdings von den Nutzenden organisiert und bezahlt werden.

  • Für nicht städtische Vereine beträgt die Nutzungsdauer maximal 14 Tage. Die Anbringung kann montags ab 14 Uhr erfolgen. Die Abhängung muss montags bis 10 Uhr erfolgen (Alternative Zeiträume werden von der Stadt benannt). Die Banner müssen spätestens 7 Tage vor Beginn der Aushangdauer bei der Stadtverwaltung Winnenden digital zur Veranschaulichung eingereicht werden. stadtmarketing@winnenden.de

    Die Ortseingangstafeln können maximal 2x pro Verein und Jahr gebucht werden.

  • Die Banner müssen eine Größe von 140 cm in der Breite und 200 cm in der Höhe aufweisen und ringsherum Ösen besitzen. Die Aufhängung muss mit Monsterframe-Expandern erfolgen. Eine Anleitung zur Befestigung finden Sie hier: Klick

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Antragsformular

Erst nach Bestätigung des Termins durch das Amt für Schulen, Kultur und Sport ist die Buchung bindend.

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* Pflichtfelder müssen ausgefüllt sein.


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Nutzungsbedingungen

Allgemeine Bedingungen für die Benutzung von Ortseingangstafeln in Winnenden

I. Zweck, Geltungsbereich & Grundsatz

Diese Geschäftsordnung regelt die Benutzung der Ortseingangstafeln an den Hauptstraßen in Winnenden und gibt den ortsansässigen Vereinen und Institutionen die Möglichkeit, für ihre in Winnenden stattfindenden Veranstaltungen zu werben. Als politische Werbeträger (Wahl- und Abstimmungskampagnen) sowie für private wie auch kommerzielle bzw. gewerbliche Bedürfnisse dürfen die Tafeln nicht eingesetzt werden. Sie dienen der reinen Veranstaltungsbewerbung.

II. Standorte

1. Ortseingang Waiblingen -> Winnenden (Industriegebiet Linsenhalde / Autohaus Lorinser). Breitengrad: 48.871369, Längengrad: 9.385325  (48°52'16.9"N 9°23'07.2"E)

2. Ortseingang Hanweiler -> Winnenden (vor Bamboolounge u. Wunnebad)
Breitengrad: 48.865306, Längengrad: 9.397611  (48°51'55.1"N 9°23'51.4"E)

3. Ortseingang Breuningsweiler -> Winnenden (Breuningsweiler / oberhalb Hermann-Schwab-Halle) Nähe neue Kelter/Mülldeponie.
Breitengrad: 48.866827, Längengrad: 9.402206 (48°52'00.6"N 9°24'07.9"E)

4. Ortseingang Birkmannsweiler -> Winnenden (Schorndorfer Str. / gegenüber Parkbucht)
Breitengrad: 48.871527, Längengrad: 9.413299  (48°52'17.5"N 9°24'47.9"E)

5. Ortseingang Hertmannsweiler -> Winnenden (gegenüber Garten-Baumschule Wöhrle, Backnanger Str.)
Breitengrad: 48.880518, Längengrad: 9.404847 (48°52'49.9"N 9°24'17.5"E)

6. Unterhalb des Bahnhofes, Schwaikheimer Str. (Karl-Krämer-Str. Kreuzung Palmerstr./Brückenstr.)
Breitengrad: 48.882601, Längengrad: 9.395804 (48°52'57.4"N 9°23'44.9"E)

7. Ortseingang Leutenbach -> Winnenden (Leutenbacher Str. - Alfred-Kärcher-Str. - Winnender Str.)
Breitengrad: 48.877979, Längengrad: 9.390413  (48°52'40.7"N 9°23'25.5"E)

III. Zuständigkeit 

Zuständig für die Bewilligung von Benutzungsgesuchen ist das Amt für Schulen, Kultur & Sport in Winnenden. 

IV.  Reservierung, Vorgehen und Bewilligung

Die Anfrage muss über das oben verfügbare Formular erfolgen. Nach Prüfung der Anfrage erhält der Anstragstellende eine Bestätigung des Zeitraums per E-Mail . Bei gleichzeitig stattfindenden Anlässen wird die Bewilligung demjenigen erteilt, der das Gesuch zuerst gestellt hat. 

V. Anbringen & Entfernen der Banner

Die Banner müssen vom Antragstellenden oder einer von ihm beauftragten Firma auf eigene Kosten produziert, angebracht und entfernt werden. Die Anbringung kann montags ab 14 Uhr erfolgen. Die Abhängung muss montags bis 10 Uhr erfolgen. Alternative Zeiträume können von der Stadtverwaltung vorgegeben werden.

Die Banner müssen spätestens sieben Tage vor Beginn der Aushangdauer bei der Stadtverwaltung Winnenden digital zur Veranschaulichung eingereicht werden. Bitte senden Sie das Bild als JPG, PNG oder PDF an: stadtmarketing@winnenden.de

VI. Aushangdauer

Die maximale Aushangdauer beträgt maximal 14 Tage für Vereine und nicht städtische Institutionen. Bei Verfügbarkeit, können auch weitere Zeiträume vergeben werden.

VII. Maße und Spezifikationen der Werbebanner

Die Maße der anzubringenden Werbebanner betragen 140 cm(Breite) x 200 cm (Höhe). 

VIII. Befestigungsmaterial

Die Banner müssen mit Monsterframe Expandern befestigt werden. Eine Anbringung mit Kabelbindern ist nicht gestattet.

IX. Gebühren

Es entstehen keine Gebühren für die Nutzung der Flächen. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Kulturamt, Tel: 07195-13-188

E-Mail: stadtmarketing@winnenden.de