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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Stadt Winnenden (im Folgenden „Stadtverwaltung Winnenden“ oder „Veranstalterin“) für kulturelle Veranstaltungen

1. Geltungsbereich, Vertragsabschluss, Abonnements, Reservix-Gutscheine

1.1 Diese Ticket-AGB gelten für sämtliche kulturelle Veranstaltungen bei denen die Stadtverwaltung Winnenden (Torstraße 10, 71634 Winnenden; nachfolgend „Veranstalterin“) ist und regeln das Verhältnis zwischen den Besuchenden (nachfolgend „Sie“, „Käuferin und Käufer“, „Karteninhabende“) und der Veranstalterin (nachfolgend „Besuchervertrag“). Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt die Käuferin oder der Käufer mit der Veranstalterin einen Veranstaltungs- und Besuchervertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung. Bei Kauf mehrerer Eintrittskarten bei einem Verkaufsvorgang vertritt die Käuferin oder der Käufer die übrigen Besuchenden und die Veranstalterin schließt mit jedem Besuchenden einen Vertrag über den Besuch der Veranstaltung. Der Besuchende erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGBs an.

1.2 Der Vertragsschluss zwischen Ihnen und uns erfolgt insbesondere über unsere Vertriebspartner (wie z.B. Reservix, örtlicher Ticketvorverkauf etc., nachfolgend „Vertriebspartner“), die den Verkauf der Tickets in unserem Namen und auf unsere Rechnung vermitteln. Neben den vorliegenden AGB gelten die AGB unserer Vertriebspartner. Im Fall abweichender Bestimmungen haben jedoch diese AGB der Veranstalterin Vorrang. Darüber hinaus sind gesonderte Hinweise insbesondere der Vertriebspartner zu Veranstaltungen (z.B. zu Personalisierungen von Tickets, Ausschluss der Weitergabe, Versanddatum der Tickets etc.) zu beachten.

1.3 Der Ticketkaufpreis, der sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, Systemgebühr und sonstigen Gebühren, jeweils inkl. gesetzlicher USt., zusammensetzt (nachfolgend "Ticketkaufpreis") ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig und steht der Veranstalterin vollständig zu. Die Vertriebspartner erheben ggf. zusätzlich weitere Gebühren im eigenen Namen.

1.4 Die Tickets werden über unsere Vertriebspartner unter Eigentumsvorbehalt verkauft, d.h. die Tickets stehen bis zur vollständigen Bezahlung des Ticketkaufpreises im Eigentum der Veranstalterin und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung.

1.5 Der Besuch einer Veranstaltung mit einem ermäßigten Ticket ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen werden kann. Andernfalls besteht ein Recht zum Besuch der Veranstaltung nur, wenn der Karteninhaber die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Ticketpreis zahlt.

1.6 Mit Übergabe des Tickets an den Versand geht die Gefahr des zufälligen Unterganges auf die Käuferin oder den Käufer über. Im Falle eines späteren Verlustes erfolgt keine Erstattung des Ticketkaufpreises und auch keine Aushändigung von Ersatztickets.

1.7 Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter, insbes. der Käuferin oder des Käufers, werden, sofern nicht vorstehend Abweichendes vereinbart ist (vgl. Ziff.1.2), ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalterin nicht Vertragsbestandteil.

1.8 Abgeschlossene Abonnements gelten jeweils für die Dauer des auf der Bestellung angegebenen Zeitraums/Umfang.

1.9 Diese AGBs gelten sofern im Bestellformular für Abonnements nichts Abweichendes geregelt ist auch für Abonnements.

1.10 Ein Abonnement ist unter Berücksichtigung der Bestimmungen in Ziff. 3 übertragbar.

1.11. Der Erwerb und die Benutzung eines „Reservix-Gutscheins“ für die städtischen Veranstaltungen des Winnender Kulturprogramms richten sich nach den unter nachfolgenden Ziffern festgelegten Bedingungen:
a) „Reservix-Gutscheine“ (nachfolgend „Gutschein“) können ausschließlich über die Stadtbücherei Winnenden, Adlerplatz 3, erworben werden. Der individuelle Gutscheinwert wird zusammen mit einer Gutscheinnummer auf ein blanko Reservix-Ticket gedruckt. Die Bezahlung erfolgt vor Ort in der Stadtbücherei entsprechend der individuellen von Ihnen festgelegten Gutscheinhöhe.
b) Der Gutschein kann ausschließlich für die städtischen Veranstaltungen des Winnender Kulturprogramms verwendet werden, welche unter www.winnenden.de einsehbar sind. Einlöseort sind die Stadtbücherei Winnenden oder die jeweilige Abendkasse der städtischen Kulturveranstaltung.
Der Gutschein kann komplett eingelöst werden. Sollte der zu zahlende Betrag den Gutscheinwert übersteigen, ist der Differenzbetrag vor Ort zu entrichten. Sollte der zu zahlende Betrag geringer sind als der Gutscheinwert, verbleibt der Restbetrag auf dem Gutschein. Hierbei bleibt der Gutschein-Code erhalten. Der Gutschein kann entweder neu ausgedruckt werden oder es kann weiterhin der alte Gutscheinverwendet werden. Bei Neudruck des Gutscheins wird der alte vom städtischen Personal eingezogen.
c) Ein an der Kasse vorgenommenes Einlösen des Gutscheins kann nicht rückgängig gemacht werden. Ebenso ist eine Auszahlung des Gutscheins nicht möglich. Einen offenen Restbetrag können Sie für den Erwerb weiterer Karten verwenden. Im Falle einer Gutscheineinlösung kommt es zu einem Kauf einer Eintrittskarte. Es gelten in diesem Fall die Regelungen unter Ziffer 1 der vorherigen Abschnitte sowie Ziffer 2 ff auf den nachfolgenden Seiten.
d) Der Gutschein ist nicht personalisiert und somit nicht Ihrer Person zuordenbar. Sie sollten ihn deshalb genauso sicher verwahren wie Bargeld. Falls Ihnen der Gutschein abhandenkommt, können Ihr Guthaben nicht ersetzt werden. Dies gilt auch im Falle einer missbräuchlichen Verwendung des Gutscheins durch Dritte. Da der Gutschein nicht personalisiert ist, kann er auch im Fall des Verlusts oder der missbräuchlichen Verwendung nicht gesperrt werden. Sie können den Gutschein jedoch an Dritte weitergeben.
e) Der Gutschein ist ab dem Tag des Gutscheinkaufs für einen Zeitraum von drei Jahren zum entsprechenden Jahresende gültig. Das Datum der Ausstellung ist auf dem Gutschein entsprechend aufgedruckt. Wenn der Gutschein abgelaufen ist, können Sie ihn nicht mehr zur Bezahlung einsetzen. Die Rückgabe des Gutscheins und Ausbezahlung des Guthabens ist ausgeschlossen


2. Einlass; Einlasskontrolle

2.1 Der Zutritt zur Veranstaltung ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Beim ersten Einlass ist die Karte vorzuzeigen.

2.2 Beim Zutritt zur Veranstaltung kann eine Sicherheitskontrolle durch das Einlasspersonal vor Ort durchgeführt werden.

2.3 Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, einem Besuchenden den Einlass zur Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Besuchenden, wenn der Besuchende offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtliche homophobe sexistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarten ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

3. Weitergabe von Tickets
3.1. Aus sicherheitstechnischen Gründen, um eine flächendeckende Versorgung mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen zu erreichen und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticket-Spekulationen, kann die Veranstalterin die Weitergabe von Tickets einschränken.

3.2. Der Besuchende verpflichtet sich und versichert ausdrücklich, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (das heißt mit Gewinn) Weiterverkauf ist untersagt. Untersagt ist dem Besuchenden insbesondere
a) Eintrittskarten öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet) zum Kauf anzubieten,
b) Eintrittskarten für einen höheren Preis als den bezahlten Preis weiterzugeben. Ein Preisaufschlag von bis zu 10 % zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig,
c) Eintrittskarten an gewerbliche kommerzielle Wiederverkäuferinnen oder Wiederverkäufer und/oder Tickethändlerinnen und Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben;
d) Eintrittskarten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalterin kommerziell oder gewerblich zu nutzen.

3.3. Sollte die Veranstalterin feststellen, dass die Besuchenden gegen eine oder mehrere der Regelungen in Ziff. 3 verstoßen hat, kann die Veranstalterin die entsprechenden Tickets sperren und der Kundschaft/ der Ticketinhaberin oder dem Ticketinhaber entweder den Zutritt zur Veranstaltung verweigern bzw. ihn vom Veranstaltungsgelände verweisen, einen zukünftigen Verkauf von Tickets jeder Art dem Besuchenden gegenüber verweigern, ein Hausverbot aussprechen, sowie für jeden Verstoß gegen Ziff. 3 die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu maximal 2.500,00 € fordern. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird vom der Veranstalterin im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche von der Veranstalterin wegen des Verstoßes anzurechnen.

3.4. Eine private Weitergabe einer Eintrittskarte aus nicht kommerziellen Gründen insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Besuchenden ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne von Ziff. 3.2vorliegt.

4. Absage, Verlegung oder Abbruch der Veranstaltung
4.1 Die Veranstalterin behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Veranstaltung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Erkrankung von Künstlerinnen und Künstler, höhere Gewalt, ein von außen kommendes, unvorhersehbares, unbeherrschbares Ereignis, wie Krieg, Terror, Streik, Katastrophenwetter, Epidemie, Pandemie) im Vorfeld abzusagen bzw. zu verlegen. Zu den vorstehend benannten Fällen höherer Gewalt zählen auch sämtliche Ausfälle aufgrund eines fortgesetzten, erneuten, abweichenden oder erstmaligen Ausbruchs von Epidemien und Pandemien, wie z. B. der Covid-19 Pandemie und zwar unabhängig davon, ob ein behördliches Verbot oder eine behördliche Empfehlung zu dem Ausfall führen. Ziff. 4.2 und 4.3 gelten entsprechend, wenn die Veranstalterin aufgrund der Corona Pandemie nach Abwägung aller Umstände zu der Einschätzung gelangt, dass eine Veranstaltung abgesagt werden muss, insbesondere wegen einer Gefahr für Leib und Leben der an der Veranstaltung Beteiligten oder der Veranstaltungsbesuchenden, aufgrund von Einreisebeschränkungen der an der Veranstaltung Beteiligten oder der Veranstaltungsbesuchenden oder wegen Vertragskündigungen durch Dritte, wie Subunternehmer, für die Veranstalterin keinen Ersatz beschaffen kann. Wechselseitige Schadensersatzansprüche bestehen nicht.

4.2 Sagt die Veranstalterin die Veranstaltung gem. Ziff. 4.1 ab, wird das Ticket ungültig.

4.3 Verlegt die Veranstalterin die Veranstaltung gem. 4.1, behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Es sei denn der Besuchende macht von seinem Recht auf Rückgabe Gebrauch. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises besteht nur im Falle der Rückgabe. Der Anspruch ist bis spätestens 24.00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung gegenüber der Veranstalterin geltend zu machen und richtet sich nach Ziff. 4.5. Sofern die Frist vom Besuchenden aus von ihr oder ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden kann, ist dies entsprechend vom Besuchenden nachzuweisen.

4.4 Für die Durchführung der Rückgabe beachten Sie bitte ergänzend die AGB der jeweiligen Vertriebspartner.

4.5 Bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. 4.1., 4.2., 4.3 wird unter Voraussetzung des Eingangs des Originaltickets der Ticketgrundpreis inkl. gesetzlicher USt. zurückerstattet. Gegen einen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren erklärt die Veranstalterin die Aufrechnung mit seinem Anspruch auf Wertersatz, der aufgrund entsprechend erbrachter Leistungen (z.B. Vermittlungsleistungen, Nutzung des Ticketsystems etc.) in gleicher Höhe besteht. Die Rückgabe des Tickets und Erstattung des Ticketpreises kann nur bei der Vorverkaufsstelle erfolgen, bei der die Karten erworben wurden.

4.6 Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Besuchenden, Künstlerinnen und Künstler oder Personal befürchten lassen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Fall, sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung besteht ein Rückvergütungsanspruch, wenn weniger als die Hälfte der vorgesehenen Aufführungs-/Vorführungszeit gespielt wurde gegen Vorlage des Originaltickets gem. Ziff. 4.5. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet.

4.7 Hinsichtlich der durch den jeweiligen Vertriebspartner erhobenen Gebühren und deren etwaiger Rückerstattung bei Absage bzw. Verlegung berücksichtigen Sie bitte die AGB der jeweiligen Vertriebspartner.

4.8 Vorstehende Regelungen berühren in keiner Weise die Ihnen zustehenden Rechte im Falle einer durch die Veranstalterin zu vertretenden Pflichtverletzung. Ergänzend hierzu berücksichtigen Sie bitte die Regelung in Ziff.5.


5. Haftungsbeschränkung
5.1 Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Käuferin oder des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

5.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Veranstalterin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Käuferin oder des Käufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5.3 Die Einschränkungen der Ziff.5.1 und 5.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

5.4 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht die Veranstalterin, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

6. Zuweisung anderer Plätze
6.1 Die Veranstalterin behält sich vor, dem Karteninhabenden einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz innerhalb der bestätigten Preiskategorie zuzuweisen. Etwaige Ansprüche des Karteninhabenden oder der Käuferin bzw. des Käufers gegenüber der Veranstalterin ergeben sich hieraus nicht.

6.2 Darüber hinaus behält sich die Veranstalterin vor, dem Karteninhabenden einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz in einer anderen Preiskategorie zuzuweisen, wenn es für die Veranstalterin aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind, nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen. Handelt es sich um eine höhere Preiskategorie, ergeben sich hieraus keine Ansprüche des Karteninhabenden und der Käuferin oder des Käufers. Handelt es sich hingegen um eine niedrigere Preiskategorie, hat die Käuferin oder der Käufer einen Anspruch auf Erstattung der Differenz zu dem auf der Eintrittskarte angegebenen Preis. Der Anspruch ist durch die Käuferin oder den Käufer gegenüber der Veranstalterin geltend zu machen.

7. Aufnahmen von Besuchenden der Veranstaltung
7.1 Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu deren Promotion kann die Veranstalterin oder von ihm jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Besuchenden als Zuschauenden der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch die Veranstalterin sowie von ihr jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.
Erwirbt ein Besuchender Eintrittskarten nicht nur für sich selbst, sondern für weitere Personen muss der Besuchende die Weiterleitung der Inhalte dieser Ziffer 7 sowie von Ziffer 9. an den betreffenden Ticketinhabenden sicherstellen. Die Bestimmungen zur Zulässigkeit der Weitergabe nach Ziffer 3 bleiben unberührt

7.2 Mobilfunkgeräte, Tablets und ähnliche Geräte mit Aufnahmefunktion dürfen mitgeführt werden, die
Anfertigung von Ton-, Foto- und Filmaufnahmen ist jedoch untersagt.

7.3 Jegliche Auswertung, insbesondere die Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung (z.B. im Internet, über soziale Medien etc.) von mithilfe von Mobilfunkgeräten, Tablets und ähnlichen Geräten entgegen Ziff. 7.2 angefertigten Ton-, Foto- und Filmaufnahmen, ist untersagt. Auf Ziff.7.5 wird verwiesen.

7.4. Sonstige Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden. Bei Zuwiderhandlungen ist die Veranstalterin berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Auf Ziff.7.5 wird verwiesen.

7.5 Bei Zuwiderhandlungen gegen Ziff.7.3 und/oder Ziff. 7.4 wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine an die Veranstalterin zu zahlende Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen von der Veranstalterin festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Landgericht zu überprüfen ist.

8. Pflichten der Kundschaft beim Veranstaltungsbesuch
8.1 Es ist strikt untersagt,
a) gefährliche Gegenstände wie z.B. Waffen jeder Art, Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen),
b) Rucksäcke und große Taschen (maximale Größe: 21 x 30 cm, DIN A 4 -Blatt),
c) Regenschirme (wg. Sichtbehinderung, im Falle von Regen bitte an entsprechende Kleidung denken) zur Veranstaltung mitzubringen.
In diesem Fall ist die Veranstalterin berechtigt, dem Besuchenden die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen und sie oder ihn des Geländes zu verweisen. Etwaige Ansprüche stehen Ihnen gegenüber der Veranstalterin in diesem Falle nicht zu.

9. Spielplan und Anfangszeiten
Der Spielplan mit den Anfangszeiten wird durch Aushang und durch die Publikationen der Stadtverwaltung Winnenden sowie auf der Website der Stadtverwaltung Winnenden https://www.winnenden.de/start.html# veröffentlicht. Angaben in der Presse haben keinen bindenden Charakter.

10. Besetzungsänderungen
Unwesentliche Programmänderungen und Änderungen in den angekündigten Besetzungen bleiben vorbehalten. Bei wesentlichen Programmänderungen kann der Besuchende nach Ziff. 4.5 zurücktreten. Wesentliche Programmänderungen liegen vor,
a) wenn die Veranstaltung auf eine berühmte Künstlerin oder einen berühmten Künstler sowie ein berühmtes Ensemble zugeschnitten ist und diese oder dieser sowie dieses ausgewechselt wird;
b) wenn ein bestimmtes Programm angekündigt ist und der überwiegende Teil davon ausgetauscht wird.

11. Bestellung per E-Mail
Die Website der Veranstalterin enthält kein Vertragsangebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Besuchenden.
a) Eintrittskarten sind grundsätzlich nur bei der Veranstalterin oder bei autorisierten Verkaufsstellen zu beziehen. Sollten für den Erwerb von Eintrittskarten bei den autorisierten Verkaufsstellen zusätzlich zu diesen AGBs abweichende Bestimmungen gelten, haben im Verhältnis zwischen dem Besuchenden und der Veranstalterin diese AGB Vorrang.

b) Bei der Online-Bestellung von Eintrittskarten wird im Fall der Registrierung des Besuchenden ein persönliches Passwort vergeben. Der Besuchende ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugte Dritte Kenntnis von ihrem oder seinem Passwort erhalten. Der Besuchende haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, sie oder er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Im Fall der Online-Bestellung gibt der Besuchende durch Auslösung der Bestellung einer Eintrittskarte mit dem auf der Internet-Präsenz der Veranstalterin (URL) dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit der Veranstalterin ab. Die Veranstalterin bestätigt dem Besuchenden den Eingang des Vertragsangebotes online. Die Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Eintrittskarten und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Erst mit Versand (ggf. elektronischem Versand oder print@home-ticket) bzw. Hinterlegung der Tickets kommt der Vertrag zwischen der Veranstalterin und dem Besuchenden auf Grundlage dieser AGB zustande

12. Anwendbares Recht, Datenschutz, Gerichtsstand
12.1 Auf den Besuchervertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem die Kundin oder der Kunde als Verbraucherin oder Verbraucher ihren oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

12.2 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

12.3 Sämtliche übermittelten Daten werden unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die Datenschutzbestimmungen der Veranstalterin sind unter https://www.winnenden.de/start/verwaltung-politik/datenschutz.html abrufbar. Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Vertriebspartners.

12.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist soweit gesetzlich zulässig – Winnenden.

13. Kein Widerrufsrecht
Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch, wenn die Veranstalterin Eintrittskarten über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Besuchenden beim Kauf einer Eintrittskarte. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Veranstalterin bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.

14. Streitbeilegung
14.1 Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

14.2 Information zu Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen (§ 36 VSBG): Die Stadtverwaltung Winnenden ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.